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In Zusammenarbeit mit führenden Naturkosmetikherstellern hat der BDIH, der Bundesverband deutscher Industrie-und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und Körperpflegemittel e.V., eine umfassende Richtlinie für kontrollierte Naturkosmetik entwickelt. Auf der Grundlage dieser Richtlinie wurden durch ein unabhängiges Kontrollinstitut bereits hunderte von Produkten im Bereich Naturkosmetik auf ihre Inhaltsstoffe und ihre Herstellung überprüft.
Die Richtlinie im Einzelnen:1. Pflanzliche Rohstoffe
Einsatz pflanzlicher Rohstoffe soweit möglich aus:
2. Tierschutz und Tierversuche
Tierversuche und Endprodukte
Weder bei der Herstellung noch bei der Entwicklung oder Prüfung der Endprodukte werden Tierversuche durchgeführt noch in Auftrag gegeben.
Tierversuche und Rohstoffe
Rohstoffe, die vor dem 01.01.1998 noch nicht im Markt vorhanden waren, dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie nicht im Tierversuch getestet worden sind. Ausser Betracht bleiben hierbei Tierversuche, die nach dem 01.01.1998 an Rohstoffen, welche zu diesem Zeitpunkt bereits auf dem Markt waren, durch Dritte durchgeführt wurden, die weder im Auftrag noch auf Veranlassung des Auftraggebers gehandelt haben, noch mit diesen gesellschafts-rechtlich oder vertraglich verbunden sind.
Tierische Rohstoffe
Der Einsatz von Rohstoffen toter Wirbeltiere (z.B. Walrat, Schildkröten, Nerz, Murmeltierfett, tierische Fette, tierisches Collagen und Frischzellen) ist nicht gestattet.
3. Mineralische Rohstoffe
Der Einsatz anorganischer Salze (z.B. Magnesiumsulfat) und mineralischer Rohstoffe (z.B. Natriumchlorid) ist grundsätzlich gestattet. Ausnahme siehe unter Punkt 5.
4. Rohstoffe mit beschränktem Einsatz (z.B. Emulgatoren und Tenside)
Für die Herstellung von Naturkosmetika können Emulgatoren und Tenside verwendet werden, die durch Hydrolyse, Hydrierung, Veresterung oder Umesterung aus folgenden Naturstoffen gewonnen werden:
Den konkreten Rohstoffeinsatz regelt die aktuelle Positivliste für die Entwicklung und Herstellung von kontrollierter Nautrkosmetik.
5. Bewußter Verzicht auf
Zulassungskriterium für natürliche Riechstoffe ist die ISO-Norm 9235.
6. Konservierung
Zur mikrobiologischen Sicherheit der Produkte werden, neben natürlichen Konservierungssystemen, bestimmte naturidentische Konservierungsmittel zugelassen. Dies sind:
Beim Einsatz dieser Konservierungsstoffe ist der Zusatz: "Konserviert mit ... [Name des Konservierungsstoffes]" erforderlich!
7. Radioaktive Bestrahlung
Eine Entkeimung von organischen Rohstoffen und kosmetischen Endprodukten durch radioaktive Bestrahlung ist nicht gestattet.
8. Kontrollierte Naturkosmetik
Die Überprüfung der Einhaltung oben aufgeführter Kriterien wird durch das weltweit tätige, unabhängige Prüfinstitut Ecocontrol in Osterode gewährleistet.
Die Einhaltung der Kriterien wird durch das verbandseigene Prüfzeichen dokumentiert.
Weiterführende Zielsetzungen des BDIH:1. Rohstoffvoraussetzungen
2. Genmanipulation
Einsatz gegen genmanipulierte pflanzliche und tierische Rohstoffe.
Da die Gentechnik in der Landwirtschaf umstritten und ökologisch nicht vertretbar ist, wird der biologischen Anbau unterstützt und ein aktiver Einsatz gegen die Gentechnik betrieben.
3. Ökologische Verträglichkeit
4. Soziale Verträglichkeit
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